Das Volkswagen-Logo am Elektroauto ID.3. Das Braunschweiger Landgericht beschäftigt sich mit der jahrelang mutmaßlich überhöhten Bezahlung führender Betriebsräte bei VW. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sina Schuldt/dpa)

Das Braunschweiger Landgericht beschäftigt sich ab heute mit der jahrelang mutmaßlich überhöhten Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen. Angeklagt in dem Strafprozess sind drei ehemalige sowie ein amtierender Personalmanager.

Sie sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft überzogene Gehälter für leitende Belegschaftsvertreter abgesegnet haben. Weil den Wolfsburgern durch den Umfang der Zahlungen weniger Gewinn geblieben sei, lautet der Vorwurf auf Untreue zulasten des Autoherstellers. Außerdem seien die Steuerzahlungen durch den niedrigeren Gewinn geringer ausgefallen.

Es geht auch um Bezüge von Ex-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh, der im Mai als Personalvorstand zur VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton wechselte. Ein zusätzliches Ermittlungsverfahren um mögliche Beihilfe zur Untreue ist hier aber vom Hauptstrang getrennt. Die Prüfungen drehen sich zudem nicht um einen eigenen Vorteil Osterlohs.

Den Schaden schätzen die Ankläger auf über fünf Millionen Euro. Es geht allerdings nicht allein um die finanziellen Aspekte des Themas. Manche Kritiker vermuten, dass mit den Vergütungen an die Mitarbeitervertreter auch Gefolgschaft für potenziell strittige Entscheidungen des Managements «erkauft» werden sollte.

Die Verteidiger weisen den offiziellen Vorwurf zurück, ihre Mandanten hätten fünf mächtigen Betriebsräten – darunter Osterloh – zwischen Mai 2011 und Mai 2016 allzu großzügige Entgelte und Boni überweisen lassen. Ein Kernargument: Das Betriebsverfassungsgesetz lasse bei der zulässigen Gehaltshöhe großen Interpretationsspielraum. Eine Definition klarer Korridore oder Obergrenzen sei schwierig.

Unter den Angeklagten sind die Ex-Konzernpersonalvorstände Karlheinz Blessing und Horst Neumann. Blessings Verteidiger Hanns Feigen hatte die Darstellung der Staatsanwälte schon 2020 zurückgewiesen. «Es ist keine Untreue, und mein Mandant ist sich keinerlei Schuld bewusst», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Demnach hatte Osterloh durch Verzichte auf Wechsel in hoch dotierte Management-Positionen einen gewissen «Anspruch auf die Zahlungen, die es dann gewesen wären».

Neumanns Anwalt Ferdinand Gillmeister sieht das ähnlich: «Die Staatsanwaltschaft sagt, wir müssten Herrn Osterloh so behandeln, als wäre er heute noch in der Vergleichsgruppe, in der er vor 30 Jahren war. Das ist nach unserer Ansicht falsch.» Die Frage einer möglichen Begünstigung sei außerdem davon unabhängig zu beurteilen. Die Strafverfolger hingegen sind der Auffassung, die Personalleiter hätten zur Gehaltsbestimmung für ihre Verhandlungspartner auf der Arbeitnehmerseite bewusst eine unpassende Vergleichsgruppe gewählt.

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