USA machen bei Elektronikprodukten Zoll-Ausnahme
Das Apple-Hauptquartier im kalifornischen Cupertino. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Andrej Sokolow/dpa)

Die US-Regierung hat bestimmte elektronische Gebrauchsgegenstände von den Sonderzöllen gegen zahlreiche Länder – darunter China – ausgenommen. Wie aus einer Mitteilung der Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP hervorgeht, gelten die Abgaben unter anderem nicht für Smartphones, Laptops, Festplatten und Speicherchips. Die Behörde beruft sich dabei auf ein Memorandum von US-Präsident Donald Trump vom Freitag (11. April). Das Weiße Haus hat dieses Memorandum allerdings bisher nicht selbst veröffentlicht.

Besonders für Elektronik aus China ist die Ausnahme von großer Bedeutung – viele Geräte, etwa von US-Techkonzernen wie Apple, werden dort gefertigt. Während Trump gegenüber den meisten Handelspartnern zunächst zurückgerudert war und Teile der Zusatzabgaben vorübergehend für 90 Tage ausgesetzt hatte, hatte er den Kurs gegenüber Peking deutlich verschärft. Die USA verlangen inzwischen Zusatz­zölle in Höhe von 145 Prozent auf Einfuhren aus China, Peking will seinerseits 125 Prozent auf US-Waren erheben.

US-Medien zufolge könnte es sich allerdings nur um eine Gnadenfrist handeln, da Trump bereits angekündigt hat, bestimmte Branchen mit zusätzlichen Zöllen zu belegen.

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