Männliche und weibliche Vorstandsmitglieder stehen auf einer Hauptversammlung in Köln zusammen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Oliver Berg/dpa)

Nach dem Regierungswechsel in Deutschland hofft EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen nach einem Zeitungsbericht auf eine Mehrheit für eine europaweite Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen.

Wie die «Financial Times» am Mittwochabend meldete, soll dazu ein vor Jahren auf Eis gelegter Gesetzesvorschlag wiederbelebt werden. Demnach sollen Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen künftig zu mindestens 40 Prozent mit Frauen besetzt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen nicht betroffen sein.

Mit der neuen Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP bestehe Hoffnung, dass Deutschland seinen Widerstand aufgebe, sagte die CDU-Politikerin dem Bericht zufolge. «Es ist an der Zeit, dieses Dossier voranzubringen.» Hintergrund ist ein Entwurf, der schon vor zehn Jahren diskutiert wurde.

Erster Vorstoß bereits 2012

Unter der damaligen EU-Justizkommissarin Viviane Reding gab es 2012 einen entsprechenden Vorstoß, der jedoch von der Bundesregierung unter Ex-Kanzlerin Angela Merkel (ebenfalls CDU) abgelehnt wurde. Damals waren in Deutschland nur 15,6 Prozent der Aufsichtsräte weiblich. Eine ausreichende Mehrheit unter den EU-Ländern kam nicht zustande. Von der Leyen saß damals bei Merkel im Kabinett.

Seit 2015 gibt es in Deutschland eine Frauenquote für Aufsichtsräte – 30 Prozent für besonders große Unternehmen. Zudem einigte sich die frühere große Koalition aus Union und SPD kurz vor der Sommerpause vergangenes Jahr auf eine Quote für Vorstände.

Neben dem Regierungswechsel erhofft sich die EU-Kommission nun auch Rückenwind aus Frankreich, das seit dem 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft hat. Dort wurde bereits 2011 eine Geschlechterquote in Unternehmen eingeführt, die seit 2017 bei 40 Prozent liegt.

In dem nun erneut diskutierten Vorschlag der EU-Kommission sind keine Sanktionen für Unternehmen vorgesehen, die die Quote nicht einhalten. Sie müssen sich aber erklären, warum es ihnen nicht gelingt, die Vorgabe zu erfüllen. Zudem könnten EU-Länder Strafen auf nationaler Ebene beschließen. Sollte sich nun eine Mehrheit unter den EU-Ländern finden, muss noch das Europaparlament zustimmen.

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