Vor dem Hintergrund der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sollen Leiharbeiter mehr Geld erhalten.
Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sowie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen einigten sich nach Angaben vom späten Dienstagabend auf eine Anpassung der Entgelttarifverträge für die Branche.
Davon betroffen sind bundesweit nach Gewerkschaftsangaben etwa 98 Prozent der rund 780.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland. Die Anpassung war notwendig geworden, nachdem der Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen hatte, die ab 1. Oktober dieses Jahres greifen soll.
Nach Angaben von Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite, wurde für die unterste Lohngruppe eine Lohnsteigerung von insgesamt 24,1 Prozent über die Laufzeit des Tarifvertrages erreicht. Demnach steigen die Löhne in drei Stufen – zunächst auf 12,43 Euro zum 01. Oktober dieses Jahres, zum 01. April 2023 dann auf 13,00 Euro und in einem dritten Schritt auf 13,50 Euro zum 01. Januar 2024.
Für die Lohngruppen 2a und 2b seien Steigerungen von insgesamt 19 beziehungsweise 16 Prozent vereinbart worden – ebenfalls in drei Stufen: im Oktober zunächst auf 12,63 beziehungsweise 12,93 Euro, im April nächsten Jahres auf 13,20 beziehungsweise 13,50 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,80 beziehungsweise 14,15 Euro.
Wichtiger Anspruch der Gewerkschaften war es laut Körzell, in den unteren Entgeltgruppen auch künftig einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen. Für die Lohngruppen 3 bis 9 werde im Herbst verhandelt, hieß es. Die Zeitarbeit gehört zu den Branchen mit der höchsten Tarifabdeckung in Deutschland.