Onlinehändlern aus dem Ausland droht ab dem 1. Juli mit dem verschärften Verpackungsgesetz ein Verkaufsverbot - mit erfreulichen Folgen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Aus Angst vor drohenden Verkaufsverboten werden sich ausländische Onlinehändler etwa aus China oder den USA erstmals in großer Zahl an den Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen in Deutschland beteiligen.

Vor der ab 1. Juli geltenden Verschärfung des Verpackungsgesetzes melden sich Tag für Tag an die 3500 Unternehmen im Verpackungsregister an, wie dessen Vorständin Gunda Rachut am Donnerstag berichtete. «Ich glaube, dass die Kurve in den nächsten vier Wochen noch einmal deutlich nach oben geht.» Sehr stark vertreten sind nach Worten der Juristin Onlinehändler aus China und den USA.

Seit 1993 gilt in Deutschland für Unternehmen die mit Zusatzkosten verbundene Pflicht zur «Systembeteiligung» bei Entsorgung und Recycling von Verpackungen, wie dies der Grüne Punkt und andere Unternehmen übernehmen. Für ausländische Importeure war diese Pflicht über Jahre eher theoretisch, da viele Händler sich und ihre Verpackungen in Deutschland nicht anmeldeten.

Beschwerden häuften sich

Mit dem rasanten Wachstum des Onlinehandels führte das zu vermehrten Beschwerden heimischer Firmen, weil sich ausländische Händler die Kosten sparten. Wie viele Onlinehändler aus In- und Ausland in Deutschland Waren verkaufen, ist unbekannt. Das Verpackungsregister geht von mehreren Hunderttausend aus. Registriert sind nach Rachuts Angaben bislang etwa 366.000 Unternehmen. Ein gutes Drittel davon hat sich in diesem Jahr angemeldet.

Wer sich bis 1. Juli nicht im öffentlichen Verpackungsregister «Lucid» angemeldet hat, darf nicht mehr verkaufen. Die großen Marktplätze wie Amazon und Ebay müssen nicht registrierte Händler künftig sperren. Deswegen drängen die Konzerne die dort tätigen Verkäufer dazu, sich zu registrieren. «Die Plattformen verdienen mit ihren Händlern. Die haben gar kein Interesse daran, die Shops dichtzumachen», sagte Rachut. «Das ist das Schöne für uns, dass wir das nicht selbst tun müssen, sondern dass die (Online-Marktplätze) ein Eigeninteresse haben.»

Die Novelle des Verpackungsgesetzes zielt nicht nur auf ausländische Versandhändler, sondern auch auf heimische Unternehmen, die die «Systembeteiligung» bislang häufig umschifften. Registrieren müssen sich nämlich auch alle Unternehmen, die Waren zum Mitnehmen verkaufen und verpacken. Dazu zählen Bäcker und Metzger ebenso wie Pommes- und Bratwurstbuden, Blumenläden oder auch Apotheken, die Salbe in Plastikdosen abfüllen.

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