Die englische Aufschrift «Store Closing» und der Zusatz «It’s time to say Goodbye» auf dem Schaufenster eines geschlossenen Geschäfts in der Oldenburger Innenstadt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Die befürchtete Welle an Firmenpleiten zeigt sich nach wie vor nicht in der amtlichen Statistik.

Mit 1029 Fällen lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August des laufenden Jahres sogar um 2,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Freitag wurde auch das Niveau des nicht von der Corona-Krise beeinflussten August 2019 um 36,7 Prozent unterschritten.

Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. Seit dem 1. Mai gilt die Insolvenzantragspflicht wieder vollumfänglich. Daher war mit einem Anstieg der Insolvenzen gerechnet worden. Ausnahmen gibt es noch für Betriebe, die im Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten haben.

«In den Zahlen für August 2021 ist, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, weiterhin keine Trendumkehr bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten», stellten die Wiesbadener Statistiker fest. 9637 Firmenpleiten von Januar bis einschließlich August des laufenden Jahres waren 15,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das monatlich einen Insolvenztrend veröffentlicht, sieht weiterhin «keine Insolvenzwelle in Sicht». Zwar seien die Zahlen im Oktober 2021 leicht gestiegen, sie lägen aber immer noch um 14 Prozent unter den bereits sehr niedrigen Werten aus dem Vorjahresmonat. «Unsere Frühindikatoren lassen allenfalls einen leichten Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen bis Ende des Jahres erwarten», sagte IWH-Forscher Steffen Müller Anfang dieser Woche.

Bei den Verbraucherinsolvenzen hingegen registrierte das Bundesamt im August einen kräftigen Anstieg: Diese schnellten im Jahresvergleich um 217,7 Prozent auf 5779 Fälle in die Höhe. Die Statistiker erklären diesen Sprung mit einer Gesetzesänderung, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, sich schneller von Restschulden zu befreien.

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