Der Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion hat davor gewarnt, bei einer Erhöhung des Mindestlohns die Mindestlohnkommission zu übergehen.
«Das Ziel ist richtig, der Weg aber falsch», sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig (CDU), der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Wer hart arbeite, müsse auch anständig bezahlt werden. Bei der Erhöhung des Mindestlohns dürfe die Kommission aber nicht einfach übergangen werden.
«Ansonsten schwächt man die Sozialpartnerschaft», sagte Knoerig. Ein anderes Vorgehen sei gefragt. Man könnte zum Beispiel die gesetzlichen Vorgaben zum Auftrag der Mindestlohnkommission präzisieren.
Die Bundesregierung will den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen. Die Arbeitgeber hatten scharf kritisiert, damit werde die Mindestlohnkommission geschwächt, die mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt ist.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland stieg zum 1. Januar auf 9,82 Euro je Stunde. Zuvor lag er bei 9,60 Euro. Zum 1. Juli 2022 gibt es eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro. Diese Erhöhungsschritte folgen den Vorgaben der Mindestlohnkommission. 12 Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlkampf-Versprechen des jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD).