Die Länder fordern für die Finanzierung des künftigen 49-Euro-Tickets im Nahverkehr auch eine fest vorgesehene regelmäßige Überprüfung des Preises.
Der Bundesrat beschloss eine Stellungnahme zum geplanten Gesetzentwurf, in der es unter anderem heißt: «Der Preis wird in Abstimmung von Bund und Ländern jährlich festgeschrieben.» Starten soll das bundesweit nutzbare Ticket mit 49 Euro im Monat, was jedoch ausdrücklich als Einführungspreis bezeichnet wird. Spätere Erhöhungen sind also nicht ausgeschlossen.
Der Bundesrat mahnte beim Bund zudem eine längerfristig gesicherte gemeinsame Finanzierung an. Der von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund vorerst von 2023 bis 2025 je 1,5 Milliarden Euro bereitstellt, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsanbietern zur Hälfte auszugleichen. Die andere Hälfte sollen die Länder übernehmen. Der Gesetzentwurf kommt nun zu weiteren Beratungen in den Bundestag. Nach dem Beschluss des Parlaments befasst sich der Bundesrat abschließend damit.
Das bundesweit nutzbare Nahverkehrsticket für Busse und Bahnen soll zum 1. Mai starten. Vorgesehen ist ein digital buchbares, monatlich kündbares Abo. Das Angebot soll an das beliebte 9-Euro-Ticket aus dem vergangenen Sommer anknüpfen.