Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Patrick Pleul/dpa)

Für den Unkrautvernichter Glyphosat gelten nach der erneuten EU-Zulassung in Deutschland weiterhin Anwendungsbeschränkungen. Das legt eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) fest, der der Bundesrat mit einigen Änderungen zustimmte. Untersagt ist demnach der Einsatz in Haus- und Kleingärten und in Wasserschutzgebieten. In der Landwirtschaft bleiben die Vorsaat- und Nacherntebehandlung auf Äckern und ein flächiger Einsatz auf Wiesen verboten. Die Verordnung löst eine befristete Eilverordnung dauerhaft ab.

Keine Mehrheit in der Länderkammer fand eine Empfehlung des Agrarausschusses, Wasserschutzgebiete aus dem Anwendungsverbot herauszunehmen. Das Ministerium erklärte, mit der Fortschreibung der bestehenden Bestimmungen könnten sich Landwirtinnen und Landwirte auf bewährte Regeln zum Einsatz des Totalherbizids verlassen. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Glyphosat nicht dort eingesetzt werde, wo die Natur besonders sensibel sei oder die natürlichen Ressourcen besonderen Schutz benötigten wie etwa in Wasserschutzgebieten.

Die Eilverordnung hatte ein eigentlich zum 1. Januar 2024 greifendes nationales Glyphosat-Verbot aufgehoben, das mit der erneuerten EU-Zulassung rechtlich keinen Bestand mehr hatte. Auch sonst auslaufende Beschränkungen wurden damit übergangsweise fortgeschrieben. Die EU-Kommission hatte die Zulassung um zehn Jahre bis 2033 verlängert. Die Behörde traf die Entscheidung, nachdem es unter den EU-Staaten keine Mehrheit dafür oder dagegen gab. Deutschland enthielt sich.

Streit gibt es unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen.

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