Ein Antragsformular für Kurzarbeitergeld. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Firmen und Beschäftigte, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten sind, sollen weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit erhalten.

Geplant sei, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von maximal 24 Monaten und die in der Krise eingeführten Zugangserleichterungen um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 zu verlängern, teilte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums in Berlin mit. Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei in die Abstimmung innerhalb der Regierung gegeben worden.

«Die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind noch immer zu spüren», so die Sprecherin. «Insbesondere leiden viele Betriebe und Unternehmen unter gestörten Lieferketten.» Betriebe, die bis zum Ende des Jahres die Bezugsdauer von 24 Monaten noch nicht ausgeschöpft hätten, könnten dann im neuen Jahr weiter von der Verlängerung auf diese Dauer zu profitieren.

Auch geltende Zugangserleichterungen sollen verlängert werden. Unter anderem reicht es derzeit aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.

Unternehmen, die nur durch die Zugangserleichterungen Kurzarbeit durchführen können, sollten nicht von der Verlängerung der Bezugsdauer ausgeschlossen werden, wie die Sprecherin erläuterte. «Damit würden sowohl Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die bereits seit Jahresbeginn von Lieferengpässen betroffen sind, als auch die von der Pandemie besonders betroffenen kontaktintensiven Dienstleistungsbranchen über das Jahresende 2021 hinaus in dem generell schwierigen 1. Winterquartal weiterhin unterstützt.»

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