Bauernprotest in Brüssels EU-Viertel. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Benoit Doppagne/Belga/dpa)

Nach heftigen Bauernprotesten will die EU-Kommission gelockerte Umweltauflagen für Landwirte erlauben. Dabei geht es unter anderem um die Regeln für Brachflächen, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Gemeint sind etwa Standards, die für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen sorgen sollen. Grundsätzlich müssen sich Landwirte an diese halten, um von den milliardenschweren EU-Agrarsubventionen zu profitieren. 

Bisher sind Bauern dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Ackerfläche brach zu legen oder unproduktiv zu nutzen. Durch die Auflage soll die Umwelt geschützt werden. Die Kommission schlägt vor, mehr Flexibilität bei dieser Verpflichtung zu ermöglichen. Demnach sollen Bauern zukünftig etwa selbst entscheiden, ob sie weiterhin einen Teil ihres Ackerlandes unproduktiv nutzen wollen.

Die Mitgliedstaaten sollen wiederum die Landwirte belohnen, die trotz Lockerung der Regelung Land brachliegen lassen, wie die Kommission mitteilte. Dafür würden sie dann zusätzliche finanzielle Unterstützung über ein Öko-Programm erhalten, das alle Mitgliedstaaten anbieten müssten.  

Fruchtfolge und Mindestbodenbedeckung

Eine Regelung zur Fruchtfolge soll nach dem Vorschlag der Kommission grundsätzlich bestehen bleiben. Die Mitgliedstaaten bekämen aber die Möglichkeit, ihren Landwirten eine Wahl zu lassen. Demnach könnten diese entweder die Fruchtfolge ändern oder ihre Kulturen diversifizieren. Fruchtfolgen – also der Wechsel verschiedener Pflanzen auf dem Acker – sollen im Gegensatz zu Monokulturen Böden schonen oder weniger Pestizide nötig machen. 

Auch die Regelung der sogenannten Mindestbodenbedeckung soll gelockert werden, wie die Kommission weiter mitteilte. Diese besagt bisher, dass mindestens 80 Prozent des Ackerlandes in einem festgelegten Zeitraum bedeckt sein muss. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedstaaten bald selbst über diesen Zeitraum entscheiden. Die Vorschläge sehen auch vor, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit Umweltanforderungen ausgenommen werden können.

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