Sinkende Wirtschaftsleistung und zweistellige Inflation
Frachtcontainer stapeln sich am Hafen am Neckar in Stuttgart. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Weißbrod/dpa)

Die Aussichten für die deutsche Wirtschaft trüben sich nach Einschätzung der Bundesbank zunehmend ein. Eine sinkende Wirtschaftsleistung im Winterhalbjahr sei «deutlich wahrscheinlicher geworden», schreibt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht August, der am Montag veröffentlicht wurde.

«Die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland wird im Sommerquartal und darüber hinaus von den ungünstigen Entwicklungen am Gasmarkt beeinträchtigt», erklärten die Bundesbank-Volkswirte. Für Juli bis einschließlich September 2022 erwarten sie, dass die deutsche Wirtschaftsleistung «erneut in etwa auf der Stelle treten» wird.

Bereits für das zweite Quartal hatte das Statistische Bundesamt eine Stagnation des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum Vorquartal errechnet. Ausführliche Ergebnisse für den Zeitraum April bis Juni will die Wiesbadener Behörde an diesem Donnerstag (25.8.) veröffentlichen.

«Die hohe Unsicherheit über die Gasversorgung im kommenden Winter und die starken Preissteigerungen dürften die privaten Haushalte und Unternehmen deutlich belasten», prognostiziert die Bundesbank. Inzwischen geht die Notenbank davon aus, dass die Inflationsrate in Deutschland im Herbst «eine Größenordnung von zehn Prozent» erreichen könnte. Preissprünge bei Energie infolge des Ukraine-Krieges und steigende Lebensmittelpreise heizen die Teuerung seit Monaten an.

Deutschen Staatsfinanzen «weiter gut aufgestellt»

Zwar kurbelt andererseits der Wegfall der Corona-Einschränkungen den privaten Konsum an. «Zudem legen jüngste Daten nahe, dass die Industrie und der Außenhandel den belastenden Faktoren bis zuletzt trotzten», analysiert die Bundesbank. «Die Wahrscheinlichkeit, dass das BIP im kommenden Winterhalbjahr zurückgeht, hat sich aufgrund der ungünstigen Entwicklungen am Gasmarkt gleichwohl deutlich erhöht.»

Die deutschen Staatsfinanzen sind nach Einschätzung der Bundesbank «weiter gut aufgestellt, um auch bei einer ungünstigeren Entwicklung die Konjunktur stabilisieren zu können». Zugleich mahnt die Bundesbank, im kommenden Jahr die Schuldenbremse wieder einzuhalten. Dies werde auch nicht zu einer «fiskalischen Vollbremsung» führen, «die die Wirtschaftsentwicklung abwürgt».

Die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erlaubt dem Bund nur in geringem Maße neue Kredite. 2020 und 2021 machte der Bund wegen hoher Pandemielasten von der Ausnahmeregelung Gebrauch, dieses Instrument in Notsituationen vorübergehend aufheben zu können.

Von