Zwei neue Cum-Ex-Anklagen in Frankfurt
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat zwei neue Cum-Ex-Anklagen erhoben. (Archivbild) (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhebt weitere Anklagen im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal. Es gehe um den Verdacht der Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen. Angeklagt sind zwei Deutsche im Alter von 62 und 59 Jahren, wie die Behörde mitteilte.

Es handelt sich um die zweite Anklage im Verfahrenskomplex um die Benelux-Bank Fortis, in dem ein Geschäftsführer im November 2023 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war. Damit es zum Prozess kommt, muss das Landgericht Frankfurt die Anklage zulassen, was Monate dauern kann.

Den beiden Beschuldigten aus Frankfurt am Main und Neu-Isenburg wird vorgeworfen, sich in den Jahren 2008 und 2009 in «bandenähnlicher Struktur» in Absprache mit weiteren Mittätern an Cum-Ex-Geschäften beteiligt zu haben. Darunter sei ein «bereits verurteilter Geschäftsführer eines Bankinstituts in Frankfurt am Main». 

Steuerschaden von mehr als 45 Millionen Euro

Bei den Geschäften nutzten die Beschuldigten nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft eine von ihnen geführte Fondsgesellschaft mit Sitz in Gibraltar für Aktiengeschäfte «innerhalb künstlich geschaffener Handelsketten, mit dem Ziel, rechtswidrige Steueranrechnungen herbeizuführen».

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag zwischen mehreren Beteiligten weitergegeben. In der Folge wurden Steuerbescheinigungen für die Erstattung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgestellt, obwohl gar keine Steuern gezahlt worden waren. Finanzämter erstatteten fälschlicherweise Steuern zurück. In dem konkreten Fall soll dem Fiskus ein Schaden von mehr als 45 Millionen Euro entstanden sein. 

Im gesamten Cum-Ex-Steuerskandal entgingen dem deutschen Staat geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro. 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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