Branchenangaben zufolge werden in Deutschland circa 6 Prozent der Zigaretten über Automaten verkauft. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Weißbrod/dpa)

Ein Nichtraucher-Verein ist mit einer Klage gegen einen Zigarettenautomaten-Betreiber vorerst gescheitert. Nachdem der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz bei einer Verhandlung am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) Bedenken bezüglich des Vorgehens des Klägers Pro Rauchfrei erkennen ließ, zog der Verein Pro Rauchfrei seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück (Aktenzeichen I-20 UKl 2/24).

Mit der Verfügung hatte der Verein erzwingen wollen, dass die Mönchengladbacher Firma Tobaccoland ihre bundesweit rund 80.000 Zigarettenautomaten ändert und Warnhinweise stärker zur Geltung bringt. Der Richter kritisierte aber, dass die für so eine Verfügung notwendige Dringlichkeit wohl nicht gegeben sei, denn der bemängelte Automat stehe schon seit 2018 in der Öffentlichkeit. Ein Hauptsacheverfahren wäre der bessere Weg, um den Sachverhalt zu klären, so der Richter.

Zweiter Knackpunkt für die kritische Haltung der Kammer war die Tatsache, dass der Verein nicht allzu finanzkräftig ist. Sollte nun eine einstweilige Verfügung erlassen werden und sich in dem anschließenden Hauptsacheverfahren herausstellen, dass Tobaccoland doch recht hat, hätte die Firma Anspruch auf Schadenersatz. Für die gewünschte Umgestaltung der Automaten wären nach grober Schätzung der Firma circa 600.000 Euro nötig. Pro Rauchfrei hat nach eigenen Angaben Jahreseinnahmen von 10.000 bis 20.000 Euro. Die Richter machten deutlich, dass sie den finanziellen Aspekt für problematisch halten.

Pro Rauchfrei will Klage einreichen

Der Vorstand von Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger, zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht, dass es sich um «um Formalitäten gedreht» habe. Er sei aber zuversichtlich, sich in dem Hauptsacheverfahren durchzusetzen. Hierzu werde man in den kommenden Monaten eine Klage einreichen. Ein Urteil in diesem Verfahren könnte frühestens 2025 kommen.

Wie stark die Warnung vor den Gesundheitsgefahren auch auf dem Äußeren eines Automaten zur Geltung kommen muss, ist schon seit Jahren Anlass zum Streit. 2017 reichte Pro Rauchfrei eine Klage ein. Nach dem Gang durch die Instanzen stärkte der Bundesgerichtshof dem Nichtraucherverein im Oktober 2023 den Rücken.

Von