Ein Kartograf verlangt 5,5 Millionen Euro von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Nutzung seines Werkes. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Boris Roessler/dpa)

Im Rechtsstreit um eine nachträgliche Vergütung für eine Europa-Grafik auf Euro-Banknoten verkündet das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt heute seine Entscheidung. Ein inzwischen 87 Jahre alter Kartograf aus Österreich verlangt in dem Urheberrechtsstreit insgesamt 5,5 Millionen Euro von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Nutzung seines Werkes.

Der Kartograf ist nach Angaben seines Anwalts sein Leben lang «für die Erstellung seiner Landkarten rund um den Globus gereist». Für die Darstellung Europas, die nun seit einigen Jahren Juristen beschäftigt, verwendete er demnach verschiedene Satellitenbilder und digitale Dateien, verschob dann Küstenlinien, Fjorde sowie Inseln und überarbeitete Oberflächenstrukturen und Farben.

Urheber fordert angemessene Vergütung

Die Nutzungsrechte für die so geschaffene Europa-Darstellung übertrug der Kartograf 1997 an die österreichische Zentralbank und erhielt dafür 30.000 Schilling – umgerechnet 2180 Euro. Die EZB ließ das Europa-Relief später auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken. 

Der nun in zweiter Instanz anhängige Rechtsstreit mit der EZB kam durch eine eigentlich unverfängliche Anfrage des Kartografen ins Rollen: 2014 sei sein Mandant mit dem Wunsch an die EZB herangetreten, ihm ein neues Kartenprojekt zu finanzieren, schildert Anwalt Philip M. Jakober. Die Notenbank habe daraufhin eine Auflistung seiner Ansprüche und Forderungen angefordert. Daraufhin prüfte die auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Stuttgart und Wien den Fall und kam zu dem Schluss, der Kartograf habe keine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes erhalten.

Landgericht hielt Forderung für nicht rechtmäßig

Das Landgericht Frankfurt hielt die nach dem Urheberrecht erhobene Nachforderung von 2,5 Millionen Euro sofort und weiteren 3 Millionen Euro für die kommenden 30 Jahre nicht für rechtmäßig. Die Bilddatei sei zwar bei der Gestaltung der Banknoten verwendet worden, weiche aber gleichzeitig so weit ab, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden sei, begründeten die Richter im Mai 2022 ihr Urteil. Unter anderem seien die Farbe verändert und bestimmte geografische Elemente nicht übernommen worden.

Anwalt Jakober legte gegen das aus seiner Sicht «offensichtlich fehlerhafte» Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung ein: «Jedem vernünftig denkenden Menschen ist bewusst, dass es sich bei der pauschalen Zahlung in Höhe von 2180 Euro nicht um eine faire und angemessene Vergütung für die Lizenzierung einer Europakarte für alle Euro-Banknoten handeln kann.»

Der Kartograf selbst spricht in einer Mitteilung der Kanzlei von einem «Kampf David gegen Goliath»: «Ich würde es als gerecht und respektvoll ansehen, wenn ich eine Vergütung bekommen würde, welche meinen erbrachten Leistungen entsprechen würde. Die EZB benutzt meine Europakarte bis heute milliardenfach, sodass es nur fair und gerecht wäre, wenn die EZB hierfür an mich eine gewisse Zahlung leisten würde.»

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