Billie Eilish hat für ihren Song «What Was I Made For?» zum Film «Barbie» einen Oscar gewonnen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Evan Agostini/Invision/AP/dpa)

Mehr als 200 Künstler haben sich in einem offenen Brief gegen den Missbrauch von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Musikindustrie ausgesprochen. Zu den Unterzeichnern des in sozialen Medien veröffentlichten Briefes zählen laut der Artist Rights Alliance (ARA) Künstler wie Billie Eilish, Nicki Minaj, Stevie Wonder, Miranda Lambert, Peter Frampton, Katy Perry, Smokey Robinson, J Balvin, Jon Bon Jovi oder R.E.M.

KI kann Kreativität sabotieren

Einige Plattformen und Entwickler setzten KI ein, um die Kreativität zu sabotieren und Künstler, Songschreiber, Musiker und Rechteinhaber zu untergraben, heißt es in dem Schreiben der ARA. Das in den USA ansässige Bündnis setzt sich für die Rechte von Songwritern und Musikern ein. 

«Wenn KI unverantwortlich eingesetzt wird, stellt sie eine enorme Bedrohung für den Schutz unserer Privatsphäre, unserer Identität, unserer Musik und unseres Lebensunterhalts dar», beklagen die Künstler in dem Schreiben. 

Bei unverantwortlicher Nutzung bedrohlich für Künstler

Einige der mächtigsten Unternehmen nutzten ohne Erlaubnis die Arbeit von Musikern, um KI-Modelle zu trainieren. Dies ziele darauf ab, die Arbeit menschlicher Künstler durch riesige Mengen von KI-erstellten «Klängen» und «Bildern» zu ersetzen. Das beeinträchtige auch die Tantiemen der Kunstschaffenden. Für berufstätige Musiker und Songschreiber, die nur versuchten, über die Runden zu kommen, könne dies katastrophal sein. 

Wenn sie verantwortungsvoll eingesetzt werde, habe KI ein enormes Potenzial, menschliche Kreativität zu fördern. Bei unverantwortlicher Nutzung schmälere sie aber die Arbeit der Künstler und bedrohe deren faire Vergütung. Die Unterzeichner fordern KI-Entwickler, Tech-Unternehmen und digitale Musikdienste daher auf, sich zu verpflichten, keine Technologie zu entwickeln oder einzusetzen, die die Kunst von Musikern und Songschreibern untergräbt oder ersetzt. 

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